…lassen Sie sich von mir beraten!
Eine falsche Entscheidung beim Immobilienverkauf oder der Vermietung kann ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten und sich sehr negativ auf die persönliche Vermögenssituation auswirken.
Ist es da nicht sinnvoll, von Anfang an einen kompetenten Berater an Ihrer Seite zu haben, auf den Sie sich aufgrund seiner Erfahrung und Fachkompetenz verlassen können?
Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche stehe ich Ihnen als Partner zur Seite, damit Sie am Ende die für Sie beste Entscheidung treffen!
Was unterscheidet mich von einem Makler?
Im Vergleich geht das Leistungsspektrum eines Immobilienberaters weit über das eines Maklers hinaus. So verfolgt der Makler im Wesentlichen nur das Ziel, die Immobilie erfolgreich zu verkaufen. Seine Aufgabe ist es, den Verkäufer ebenso wie den Käufer gleichermaßen zu beraten. Er vertritt also beide Seiten. Im Gegensatz dazu verfolgt der Immobilienberater ausschließlich die Interessen seines Auftraggebers – ob Käufer, Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie.
Ein Immobilienberater möchte stets das beste Ergebnis für Sie erzielen und berät mit einem ganzheitlichen, objektiven Blick auf die Immobilie. Anders als bei einem Makler kann das im Zweifel auch den Ratschlag beinhalten, eine Immobilie nicht zu verkaufen, sondern im Bestand zu halten.
Ein Makler hat daran kein Interesse.
Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem
Eine genaue Bewertung der Immobilie
Bestandsaufnahme und Sichtung aller relevanten Unterlagen
Überprüfung bestehender Baulasten und Grunddienstbarkeiten
Prüfung, ob alle Räume baurechtlich genehmigt sind
Zielführender Umgang mit bestehenden Mietverhältnissen
Berücksichtigung von steuerlichen Komponenten
Besprechungen mit weiteren Miteigentümern
Bestmögliche Ausgestaltung des Kaufvertrages
Minimieren Sie Ihre Risiken
Hier finden Sie einige Beispiele, die Sie sehr viel Geld kosten können…
Beim Verkauf
- Versäumnis einer Unterwerfungsklausel im Kaufvertrag: Hierbei hat der Verkäufer den Käufer seiner Immobilie im Kaufvertrag nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein persönliches Vermögen unterworfen. Der Zweck der Klausel liegt darin, dass der Verkäufer, bezahlt der Käufer die vereinbarte Kaufsumme nicht fristgerecht, gegen diesen sofort die zwangsweise Vollstreckung und Zahlung des Kaufpreises verlangen kann, ohne den fälligen Kaufpreis vor Gericht einklagen und auf ein Urteil warten zu müssen. Tritt dieser Fall ein, kann der Verkäufer vom Notar eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde verlangen.
- Im Kaufvertrag wurde eine Rückabwicklung der Auflassungsvormerkung vergessen. Ist mit der Auflassungsvormerkung der Käufer bereits im Grundbuch eingetragen, kann eine Rückabwicklung beziehungsweise Löschung nur durch einen bevollmächtigten und beurkundeten Notar vorgenommen werden.
- Die Übergabe des Verkaufsobjektes wurde zu früh vorgenommen und der Käufer behält aufgrund scheinbarer Mängel den Kaufpreis ein.
- Ein gültiger, korrekter Energiepass wurde dem Käufer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
- Der Verkäufer hat sich nur auf eine nichtssagende Finanzierungszusage einer Bank verlassen und der Käufer kann den vereinbarten Kaufpreis nicht bezahlen.
- Im Kaufvertrag versichert der Verkäufer, dass an der Immobilie keine versteckten Mängel vorliegen, die es jedoch trotzdem gibt.
Beim Vermieten
- Im Mietvertrag wird eine pauschale Warmmiete vereinbart.
- Im Mietvertrag werden nicht alle umlagefähigen Nebenkosten aufgeführt.
- Es wird häufig keine angemessene Staffelmiete vereinbart.
- Die Vermieterschutzkartei wird nicht abgefragt. Hier kann die Bonität möglicher künftiger Mieter geprüft werden.
- Die Einbauküche wird mit vermietet, damit ist der Vermieter in der Pflicht, diese instand zu halten.
…und vieles mehr…
Über mich
Biographie Bernd Hörrmann
Sommer 2018: Gründung der Firma Immobilienberatung und Hörrmann INVEST GmbH
Bis 2018: Über 25 Jahre Geschäftsführer von Pflugfelder Immobilien sowie der Universal Immobiliensanierungs- und Verwaltungsgesellschaft in Ludwigsburg
1983 – 2018: 35 Jahre beschäftigt bei Pflugfelder Immobilien
1996 bis heute: Gutachter der Stadt Ludwigsburg
Fachhochschule und BWL-Studium
1975: Ausbildung beim Finanzamt als Steuerbeamter
Über 35 Jahre Erfahrung mit Immobilien
„Es gibt wenig, was ich noch nicht gemacht habe“
Langjährige Erfahrung und Expertise im Immobiliengeschäft
- 1000 Kaufvertragsverhandlungen und Kaufabschlüsse
- über 2000 Mietvertragsabschlüsse
- Zahlreiche zielführende Verhandlungen und Gespräche mit Erbengemeinschaften
- Beteiligung bei vielen Baulandentwicklungen, Baurechtschaffung und Umwidmung von landwirtschaftlichen, gewerblichen und Gartenflächen
- Aufteilungen in Wohnungseigentum
- Teilung von Grundstücksflächen
- Mietpreisverhandlungen, Vermietungen, Mietpreiseinschätzungen, etc.
- PDF: Urkunde als Gutachter
Was Kunden an meiner Arbeit schätzen
… zuverlässig mit einem hohen Maß an Fachwissen rund um das Baurecht und die Bauverwaltung und immer den Blick auf das Machbare, so kenne ich Bernd Hörrmann bereits aus meiner über 20-jährigen Tätigkeit als Bürgermeister der Gemeinde Ingersheim…
…die Beratung und das umfassende Wissen in allen Bereichen rund um unsere Immobilie gaben uns von Anfang an ein angenehmes, sicheres Gefühl…
… meine Schwester und ich haben unabhängig voneinander Erkundigungen nach einem erfahrenen und kompetenten Berater angestellt. Uns wurde Herr Hörrmann von verschiedenen Seite mehrfach empfohlen…
… ich konnte mich immer auf seine Werteinschätzungen verlassen, auch bei gemischt genutzen Immobilien…
Kontakt
Kontaktieren Sie mich gerne per Mail – bhoerrmann@hoerrmann.org – oder rufen Sie mich einfach an:
Tel: 0172 – 77 11 544